Hinweisgeberschutzsystem
„Unser Hinweisgebersystem – Vertraulichkeit und der Schutz der Hinweisgebenden stehen an erster Stelle
Vertraulicher Meldeweg
Jede Form von Beschwerde, bei der es sich um einen bewiesenen oder vermuteten Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis mit uns oder dem beruflichen Umfeld handelt, kann jederzeit über den von uns eingerichteten vertraulichen Meldeweg erfolgen.
Unabhängige Ombudsstelle
Wir haben dazu in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine von uns unabhängige und vertrauenswürdige Meldestelle eingerichtet (die Ombudsstelle HEC Harald Eul Consulting GmbH, im folgenden Ombudsstelle). Dem Hinweisgeber entstehen keine Kosten.
Geschützte Kommunikation über Meldeportal
Der Hinweisgeber erstellt im Rahmen des Meldeprozesses ein Passwort und bekommt eine Fall-Kennung zugewiesen. Nach der Eingabe des Hinweises/der Meldung kann der Hinweisgeber sich mit Kennung und Passwort in das Meldeportal einloggen und die Bestätigung des Eingangs der Meldung oder andere Informationen vertraulich abrufen.
Ablauf
Innerhalb von 7 Tagen erfolgt in diesem Meldeportal die Eingangsbestätigung der Meldung. Nach spätestens drei Monaten erfolgt eine Rückmeldung an die Hinweisgebenden, wie mit der Information umgegangen wurde und welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden bzw. werden.
Die Ombudsstelle geht jedem Verstoß gegen die durch das HinSchG umfassten gesetzlichen Regelungen nach. Die Ombudsstelle prüft die Hinweise auf Plausibilität und leitet sie bei hinreichendem Verdacht an uns zur Prüfung weiter. Dabei wird die Identität des Hinweisgebers nicht bekannt gegeben, es sei denn der Hinweisgeber hat zur Offenlegung seiner Identität seine ausdrückliche Zustimmung erklärt oder soweit dies im Gesetz vorgesehen ist. Wir haben keinen Anspruch gegen die Ombudsstelle auf Herausgabe von Dokumenten, die der Hinweisgeber zur Verfügung stellt.
Vertraulichkeit und der Schutz der Hinweisgebenden stehen hierbei an erster Stelle. Die Einzelheiten dazu sind im HinSchG geregelt. Damit die Ombudsstelle Sie zu Rückfragen erreichen kann, ist es erforderlich, dass Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse angeben.
Es besteht auch die Möglichkeit, Hinweise an externe Meldestellen des Bundes und der Länder oder an für bestimmte Branchen speziell eingerichtete externe Meldestellen zu richten. Beispielsweise an das Bundesamt für Justiz. Wenn Sie Grund für Hinweise haben, möchten wir Sie jedoch ermutigen, Ihre Hinweise an unsere eigene Meldestelle, nämlich die vorgenannte Ombudsstelle zu richten. Wir gehen den Meldungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Wahrung der Vertraulichkeit zügig nach.
Das Portal für Ihre Hinweise an die Ombudsstelle finden Sie hier